echtheitsbeurkundung

Die Prüfung der Echtheit von Sauras Werken wird von der Stiftung Antonio-Saura-Archiv, die für den Antonio-Saura-Nachlass verantwortlichen Trägerschaft und Olivier Weber-Caflisch gemeinsam durchgeführt. Die betreffenden Personen und Trägerschaften sind ausserdem für die Erstellung der Werkverzeichnisse von Sauras Werken zuständig.

Die Echtheitszertifikate werden durch die Stiftung ausgestellt, beziehungsweise durch Olivier Weber-Caflisch im Namen der Stiftung.

Grundsätzlich werden ohne vorherige Prüfung der betreffenden Werke keine Echtheitszertifikate ausgestellt. 

In Ausnahmefällen können Echtheitszertifikate ausgestellt werden, ohne dass ein betreffendes Werk selbst vorgelegt wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das entsprechende Werk bereits ordnungsgemäss in den Archiven der Stiftung erfasst ist. 

Marina Saura verfügt als einzige über das Urheberrechte der Werke. Handelt es sich bei einem Werk um eine Fälschung, behält sie sich das Recht vor, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Werk beschlagnahmen und vernichten zu lassen.

Vorgehensweise für den Erhalt eines Echtheitszertifikats:

1. Der Stiftung müssen folgende Dokumente übermittelt werden:
- drei nicht digitale Farbfotos im Format 18 x 24 cm der Vorder- und Rückseite des Werkes, falls auf der Rückseite handschriftliche Markierungen, ein Titel, eine Unterschrift o. ä. zu finden sind. Auf der Fotografie der Vorderseite muss die Farbskala zu erkennen sein;
- ein Ektachrom der Vorderseite des Werkes, in den Formaten 13 x 18 cm oder 9 x 11 cm, auf dem die Farbskala zu erkennen sein muss;
- ein hochaufgelöstes Digitalbild auf CD der Vorderseite des Werks (mind. 300 DPI für einen Nachdruck im Mindestformat von 20 x 25 cm) auf dem die Farbskala zu erkennen sein muss;
- sämtliche Angaben und Dokumente zur Herkunft des Werks.

2. Wenn das betreffende Werk noch nicht ordnungsgemäss in den Archiven der Stiftung erfasst ist, vereinbaren Sie bitte schriftlich einen Termin mit der Stiftung, um die Prüfung des Werkes vorzunehmen. Bitte bringen Sie zu diesem Termin einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte sowie eine Kopie des vorgelegten Ausweises mit. 

3. Nach Erhalt des gemäss den obenstehenden Angaben angefertigten Bildmaterials und nach Prüfung des Werkes selbst sowie der Archive der Stiftung informiert die Stiftung den Antragssteller über die Echtheit des Werkes. 

4. Handelt es sich um ein echtes Werk, so stellt die Stiftung dem Antragssteller die Ausstellung des Echtheitszertifikats in Rechnung. Die Kosten dafür belaufen sich auf 1'500.00 €. Die Zahlung des Betrags muss auf folgendes Konto erfolgen:
Crédit Suisse / Genf
CH - 1211 Genf 70
Kontoinhaber: Fondation Archives Antonio Saura
Kontonummer 861995-22, Währung EUR
IBAN: CH67 0483 5086 1995 2200 0
BIC / SWIFT: CRESCHZZ80A

5. Nach Zahlungseingang stellt die Stiftung das Echtheitszertifikat aus und sendet es eingeschrieben an den Antragssteller. 

Die Schriftstücke und Fotografien, die zur Ausstellung des Echtheitszertifikats eingereicht wurden, werden nicht zurückgegeben, sondern gehen in den Besitz der Stiftung über. 

Die Stiftung stellt ein einziges Exemplar des Echtheitszertifikates aus. Es werden keine Duplikate erstellt. 

Korrespondenz und Dokumentation bitte ausschliesslich an:
archives antonio saura
Pallanterie 11 a
CH – 1252 Meinier Genève

Kontaktangaben für weitere Informationen:
archives antonio saura
Tel. + 41 22 310 30 70
@: info@antoniosaura.org

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